Der Verein Bliesgau Obst e.V. verleiht im Sinne der Satzung Geräte an Mitglieder zur Obstwiesenpflege, dazu gilt die Ausleihordnung.
Bei Übergabe einer Maschine bestätigt das Mitglied den Empfang des Gerätes und die Kenntnisnahme der Ausleihordnung.
Die Ausleihordnung dient auch als Grundlage für die Abrechnung des Versicherung- und Wartungsbeitrags.
Ausleihordnung zum Download (PDF-Datei)
Die Ausleihordnung dient auch als Grundlage für die Abrechnung des Versicherung- und Wartungsbeitrags.
Ausleihordnung zum Download (PDF-Datei)
Zur Unterstützung der Obstwiesenbewirtschafter und Vermarkter von Streuobstprodukten unterhält der Verein einen Maschinenring. Die Nutzung des Maschinenrings ist ausschließlich den Vereinsmitgliedern vorbehalten.