Das Projekt soll das Problem lösen, dass Vereine sowie Privatpersonen, die sich in der Streuobstbaumpflege engagieren, nur sehr eingeschränkt in der Lage sind, Streuobstbäume zu pflegen und zu bewirtschaften, weil Ihnen die dafür notwendigen Gerätschaften fehlen.
Nur wenn sich möglichst breite Bevölkerungsgruppen an der Pflege der Bäume beteiligen, kann die Kulturlandschaft und die darin enthaltenen einzigartigen Biotope dauerhaft erhalten bleiben.
Aus diesem Grund wird Bliesgau Obst die Streuobstbaumpflege ehrenamtlich engagierten Person und jedem Verein der Landschaftspflege in der Biosphäre Bliesgau gegen einen Verbrauchskostenbeitrag zur Verfügung stellen. Eine Verleihgebühr wird dabei nicht erhoben, einzig die Verbrauchsmaterialien (Sprit, Häckslermesser) müssen bezahlt werden! 

Folgende Gerätschaften stehen zur Nutzung bereit:
•    Toyota Hilux Allrad mit Differentialsperre
•    AKKU Baumpflegegeräte auf Lithium-Ionen Basis (zur Hochstammpflege)
•    Hochentaster mit mind. 380cm Gesamtlänge, 36V,  mit Standfuß
•    Diverse Kleinteile zur Pflege von Hochstammbäumen
•    Motorsäge, 36V, 30cm
•    Häcksler auf Anhänger ELIET MEGA PROF Turbodiesel, wassergekühlt, 33 PS auf Anhänger (Gewicht 748 kg)
•    Anhänger Böckmann Hochladern; 2,8t Zuladung, Ladefläche: 4140 x 210 x 70, 3,5t max Gesamtgewicht
 
Die Geräte und das Fahrzeug stehen in der vereinseigenen Maschinenhalle auf dem Biolandhof B. Schneider, Martinstraße 66, 66399 Mandelbachtal/ Habkirchen

 

 

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Bedingungen und Kosten für die Überlassen der Geräte (Zugfahrzeug, Häcksler, Anhänger, AKKU-Schnittgeräte) an Dritte

Die Geräte werden Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung ist ein Sachkundenachweis für Motorsägen sowie einen PKW-Führerschein (Klasse B bzw. 3).
Diese Personen müssen lediglich die reinen Verbrauchskosten bezahlen.

Die Verbrauchskosten bestehen aus:

Treibstoff für die Zugmaschine (Toyota Hilux)
Berechnet wird hier der Verbrauch nach gefahrenen Kilometern, also
(Anzahl Kilometer x Durchschnittsverbrauch) x Preis pro Liter = Treibstoffkosten
Im konkreten Fall sind dies aktuell: € 8 / 100 km

Abnutzung der Ladezyklen bei den Akkus
Die Lebensdauer eines Akkus richtet sich nach der Anzahl Ladezyklen, also berechnet sich der Verbrauch des Akkus nach Kosten pro Akku / Anzahl der Ladezyklen = Kosten Verbrauch des Akkus pro Ladezyklus Der Hersteller gibt die Anzahl der Ladezyklen mit 1.200 an.
Kosten pro Ladung:  € 0,50

Die Ketten für die Kettensägen sind nicht Teil der Überlassung und müssen separat erworben werden. Oder können mitgebracht werden. Kosten pro Kette € 20,00 bzw. € 40,00

Abnutzung der Hackmesser bei dem Häcksler
Der Häcksler ist mit einem Betriebsstundenzähler ausgestattet. Dadurch lässt sich der Verbrauch einfach berechnen.
(Kosten pro Messertausch / Anzahl der möglichen Betriebsstunden) = Kosten Abnutzung pro Betriebsstunde.
Die Messer müssen zusätzlich noch geschliffen werden. Auch diese Kosten sind Verbrauchskosten und berechnen sich nach der Formel:  (Kosten pro Schleifvorgang / Anzahl der möglichen Betriebsstunden)  = Kosten Abnutzung pro Betriebsstunde.
Vom Hersteller werden folgende Angaben gemacht: Lebensdauer eines Messers: 200 Stunden. Kosten pro Messerset: € 600
Anzahl Betriebsstunden bis zum nächsten Schleifvorgang: 20 Betriebsstunden.. Kosten pro Schleifvorgang: € 180
Die Treibstoffkosten für den Häcksler ermitteln wir durch die Füllung des Tankes. Tank wird voll befüllt abgegeben und nach Beendigung der Überlassung nachgefüllt. Die Differenz an Tankinhalt  ergibt die Kosten für den Treibstoff.
Die Kosten einer Betriebsstunde Häcksler belaufen sich somit auf: € 22

 

Haftung

Der Nutzer haftet für die Nutzung der Geräte. Defekte an den Geräten sind durch den Nutzer zu tragen.

 

Die Geräte werden an folgende Personen überlassen:

Obst- und Gartenbauvereine, die Mitglied beim Verband der Gartenbauvereine Saarland / Rheinland-Pfalz e.V. und auf dem Gebiet der Biosphäre Bliesgau ansässig sind.

Ehrenamtlich tätige Personen und Landwirte, die Streuobstbäume pflegen und dies durch Zuwendungsbescheide nach der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Neuanlage von Streuobst (FRL-Streuobst)“ oder „Richtlinie zur Förderung der Neupflanzung Von Obstbäumen zur extensiven Neuanlage von Streuobstwiesen (FRL-Streuobst-Neupflanzung)„ nachweisen können.

Zum Gebrauch der Motorsägen wird ein Motorsägeführerschein mit der entsprechenden Schutzkleidung erforderlich.
Zum Gebrauch des Zugfahrzeuges mit Anhänger/Häcksler wird ein Führerschein der Klasse B (neu) oder Klasse 3 (alt) benötigt.

 

Versicherungsschutz der Pflege-Tätigkeit

Alle dem Verband der Gartenbauvereine Saarland / Rheinland-Pfalz e.V. angeschlossenen Vereine sowie Kreisverbände mit ihren Mitgliedern und ehrenamtlichen Helfern genießen im Rahmen ihrer Tätigkeit im Obst- und Gartenbauverein Versicherungsschutz bei der Bayer. Versicherungskammer.
(https://www.gartenbauvereine.de/saarland_rheinland-pfalz/mitgliedschaft/service-fuer-mitglieder/haftpflichtversicherung)

Eine Unfallversicherung besteht über die Sammel-Haftpflicht- und Sammel-Unfallversicherung für ehrenamtlich und freiwillig Tätige im Saarland durch die Landesregierung des Saarlandes (https://www.saarland.de/74583.htm).

 

 




Dieses Vorhaben „Nachhaltige Streuobstwiesenbewirtschaftung“ wird im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 im Rahmen der LEADER-Strategie der Region Biosphärenreservat Bliesgau mit 46.682,25 € aus Mitteln der Europäischen Union (75% der Förderung) und des Saarlandes gefördert.
weitere Informationen unter www.eler.saarland.de