Seit 2006 betätigt sich der Verein aktiv in der Streuobstpflege. Zunächst auf einer ca. zwei ha großen Fläche der Naturlandstiftung in Erfweiler-Ehlingen und ab 2009 auch auf Flächen von Privatbesitzern, Gemeinden, Straßenbauverwaltung, Kirchengemeinden, Entsorgungsverband Saar und anderen. Die Erstpflege verbuschter Streuobstbestände erfolgt unter finanzieller Beteiligung der Eigentümer je nach Arbeitsaufwand mit Spezialmaschinen durch Lohnunternehmen oder durch freiwillige Helfer. Danach ist eine Förderung der nachhaltigen Flächen- und Baumpflege aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft und des Landes möglich. Der Verein als Bewirtschafter stellt hierzu die entsprechenden Anträge im Rahmen der europäischen Agrarförderung. Da sich das Projekt nach Ablauf einer erfolgreichen zweijährigen Probephase in Kleinblitterdorf bewährt hat, wurden bis 2016 weitere 15 Orte innerhalb des Biosphärenreservats Bliesgau einbezogen. Aufgrund des Umfangs der zu pflegenden Flächen und Streuobstbestände werden die Pflegemaßnahmen überwiegend durch regionale landwirtschaftliche Lohnunternehmen durchgeführt. Zur Finanzierung dieser Pflegemaßnahmen werden die gesamten dem Verein zufließenden Fördermittel benötigt und darüber hinaus noch der ehrenamtliche Einsatz von Vereinsmitgliedern oder von Personen, die einfach Freude an der Arbeit in freier Natur haben.
Nachstehend der Verfahrensablauf des Pflegeprojektes:
Zuwendungsempfänger:
-
Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
-
Kommunen
-
Natürliche Personen
-
Juristische Personen des privaten Rechts (da Streuobstwiesen in vielen Fällen von Privatpersonen und Vereinen gepflegt werden, wurden diese Gruppen als Zuwendungsempfänger aufgenommen)
-
Personengesellschaften
Gefördert wird:
-
Die Pflege von extensiv genutzten Obstbeständen, ggf. mit der Unternutzung der betroffenen Fläche als naturschutzfachlich wertvolles Dauergrünland bei Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung
-
Die Neupflanzung von Obstbäumen zur extensiven Obsterzeugung
Zuwendungsvoraussetzungen zur Pflege extensiver Obstbestände:
-
5jährige Verpflichtung
-
Innerhalb dieses Zeitraumes ein Erhaltungsschnitt an den Bäumen, der bis Ende des 3. Jahres durchzuführen ist
-
Beseitigung von Bäumen ist nicht zulässig, abgestorbene Bäume müssen ersetzt werden
-
Personen, die Baumpflegearbeiten durchführen, müssen einen Nachweis ihrer Qualifikation erbringen
-
Regelmäßige Pflege unter und zwischen den Bäumen
Zuwendungsvoraussetzungen für Neupflanzungen
-
Pflanzung regionaltypischer Sorten mit Mindeststammhöhe von 1,40 m
-
Der gepflanzte Baum muss auf Sämlings- oder stark wachsender Unterlage veredelt sein
-
Bei der Pflanzung ist ein Mindestabstand von 10 m zum nächsten Baum einzuhalten
-
Baumscheiben müssen offengehalten und Jungbäume gegen Verbiss und Beweidungsschäden geschützt werden
-
Abgestorbene Bäume müssen ersetzt und dem MUV gemeldet werden
-
Der Anteil einer Obstart darf 75% der gesamten Baumzahl nicht überschreiten aber 25% müssen Apfelbäume sein
Höhe der Förderung
-
Für die Pflege extensiver Obstbestände jährlich 6,50 € pro Baum
-
Für die Neupflanzung von Obstbäumen einmalig 55 € pro Baum im Pflanzjahr
-
Für die Unternutzung als naturschutzfachlich wertvolles Dauergrünland 105 € pro ha
Projektziel
-
Dauerhafte Sicherung der Streuobstflächen durch Nutzung
-
Sicherung der Finanzierung der Streuobstpflege
-
Verbesserung der Rohstoffverfügbarkeit zur Erzeugung von Fruchtsäften und anderen Produkten
-
Aufwertung des Landschaftsbildes
-
Biotop- und Artenschutz
Projektpartner
-
Bliesgau-Obst e.V.
-
Regionalverband Saarbrücken und Saarpfalzkreis
-
Gemeinden Gersheim, Kleinblittersdorf, Mandelbachtal und Stadt Blieskastel
-
Mehrere Ortsräte, Jagdgenossenschaften und Schulen
-
Biosphärenzweckverband Bliesgau
-
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Obere Saar e.V.
-
NABU Ortsgruppen Saarbrücken und Kleinblittersdorf-Fechingen
-
Cafe Exodus Saarbücken
-
MLL- Miteinander leben lernen
-
Eigentümer der Streuobstflächen
Vorgehensweise
-
Persönliche Ansprache der Grundstücksbesitzer
-
Auf Wunsch Abschluss von Gestattungsverträgen
-
Erstpflege der Flächen (Finanzierung durch Eigentümer)
-
Ortsbesichtigung mit Sachbearbeiter des Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz (MUV) zwecks Klärung der Förderfähigkeit
-
Im Mai jeden Jahres Antragstellung für Förderprämie durch Bliesgau-Obst e.V.
-
Mittelzuweisung im Folgejahr
-
Jährliche Pflegearbeiten (Finanzierung durch Fördermittel, Kontrolle durch MUV)